Die unübersichtliche Situation bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von dual Studierenden wird aufgelöst. Ab 2012 soll für dual Studierende wieder eine einheitliche Sozialversicherungspflicht gelten.
Alle dual Studierenden sind dann als Arbeitnehmer/-innen sozialversicherungspflichtig. Dies sieht ein Referentenentwurf für ein „Viertes Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze“ vor. Ein Inkrafttreten der neuen Regelung ist zum 1.1.2012 vorgesehen.
Seit Oktober 2010 waren praxisintegrierte dual Studierende nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen. Dies hatte zu Verwirrung und einem enormen Beurteilungsaufwand unter den Betroffenen, den beteiligten Betriebsräten und nicht zuletzt auch in den Personabteilungen geführt.
