„Neutralität“ wird zum neuen Kampfbegriff: Weil sie gegen die Politik von Friedrich Merz protestieren, wirft die CDU Gruppen wie Omas gegen Rechts vor, nicht neutral zu sein. Unter Berufung auf ein angeblich verletztes Neutralitätsgebot werden staatliche Förderungen gestrichen und NGOs geraten unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Julia Klöckner verbietet im Namen der „Neutralität“ Palestine-Shirts, Anstecknadeln und Regenbogenflaggen im Parlament. Die AfD fordert dazu auf, Lehrkräfte zu melden, die sich gegen Rechtsextremismus einsetzen oder entsprechende Positionen innerhalb der AfD kritisieren. Eine Beteiligung an Kampagnen wie „Hochschulen zeigen Haltung“ wird zum Teil unter Verweis auf einen vermeintlichen Widerspruch zu geltenden Neutralitätspflichten abgelehnt.
Doch was bedeutet das sogenannte Neutralitätsgebot eigentlich? Für wen gilt es überhaupt? Und für wen gilt es nicht? Diese Fragen sollen im Rahmen der Veranstaltung geklärt, und es soll dargelegt werden, warum ein falsch verstandenes Neutralitätsgebot verfassungsrechtlichen Werten widerspricht. Der besondere Fokus der Veranstaltung liegt darauf, was im Kontext von Universität und Wissenschaft gilt. Dabei werden die Universität als Körperschaft, Lehrende, die verfasste Studierendenschaft und Verwaltungsmitarbeitende in den Blick genommen.
Wir freuen uns auf einen Vortrag von Hannah Vos von Frag DenStaat und eine anschließende Gesprächsrunde mit Beschäftigten der TU Braunschweig.
Keine Anmeldung notwendig
Hinweis: Die Veranstalter/innen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
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