Mit dem gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn sollte auch in Deutschland die weitere „Ausfransung“ des Einkommensgefüges nach unten gestoppt werden.
Die von Unternehmensverbänden und politischen InteressenvertreterInnen mit dem Mindestlohn in Verbindung gebrachte Zunahme der Erwerbslosigkeit ist nicht eingetreten – die Beschäftigungsformen haben sich lediglich verändert. Trotzdem gibt es Umgehungsstrategien und Umsetzungsprobleme bei der Einführung des Mindestlohns. Ein Beispiel dafür ist die deutliche Zunahme von Werkvertragsarbeit in Form von „Solo-Selbständigkeit“. Auch bei der Dokumentation der Arbeitszeit werden in Beschäftigungssektoren mit Mindestlohnbezahlung Umgehungsstrategien vermutet. Gefordert wurde eine erhebliche Einschränkung der Dokumentationspflichten mit Hinweis auf damit verbundene unzumutbare Arbeitsbelastungen. Im Zusammenhang mit den Beschäftigungsperspektiven von Flüchtlingen ist die Diskussion um Ausnahmeregelungen wieder neu entbrannt.
Mit der Tagung des Netzwerkes der Kooperationsstellen in Niedersachsen und Bremen „Gesetzlicher Mindestlohn – Einführungspraxis und Umgehungsstrategien“ wollen wir am 09.06.2016 an der Universität Oldenburg die Diskussion um den Mindestlohn aufgreifen. Mit unterschiedlichen Branchenbeispielen wird ein Einblick in die Mindestlohnpraxis ermöglicht.
Die bis zum Tagungszeitpunkt voraussichtlich umgesetzten Gesetzesentwürfe zur Arbeitnehmerüberlassung und zur Werkvertragsarbeit werden mit einbezogen und in Bezug auf deren regulierende Wirkung(smöglichkeiten) im Beschäftigungssystem untersucht.
Tagungsprogramm:
10.15 Uhr
Prof. Dr. Claudia Weinkopf,
IAQ Universität Düsseldorf:
Die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns
In Deutschland – Herausforderungen
und bisherige Erfahrungen.
11.30 Uhr
Lars Niggemeyer,
DGB Landesbez. Niedersachsen,Bremen,
Sachsen-Anhalt:
Bedeutung eines gesetzlichen Mindestlohns aus
gewerkschaftspolitischer Sicht - Ausnahmeregelungen
12.15 Uhr - 13.00 Uhr
Praxisbeispiele Mindestlohnumsetzung:
Baubranche, Zeitungszusteller, Reinigungsbranche
13.00 Uhr: Pause
14. 00 Uhr -15.00 Uhr
Praxisbeispiele Mindestlohnumsetzung:
Beratungsstelle Faire Mobilität
Kontrollpraxis: Finanzkontrolle Schwarzarbeit
15.00 Uhr
Prof. Dr. Christiane Brors,
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg:
Juristische Absicherung arbeitsmarktpolitischer
Mindestbedingungen - Umgehungsstrategie der
Soloselbständigkeit
16.00 Uhr: Ende der Tagung
Veranstaltungsflyer hier
Anmeldung
Bitte bis zum 02.06.2016 direkt bei der Kooperationsstelle Hochschule-Gewerkschaften,
Tel.: 0441-7982909
FAX: 0441- 798192909
oder formlose Mitteilung an folgende E-Mail-Adresse:
heike.wiese
(at)uni-oldenburg.de
Die Kosten für die Tagung tragen die Veranstalter.
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