Über das Praktikum

Warum Praktikum?

Das Absolvieren eines Praktikums ist in vielen Studienfächern Pflicht.

Es bietet einen Einblick in die praktischen Grundlagen des späteren Arbeitsbereiches,

ermöglicht das Kennlernen der sozialen Verhältnisse und der Organisationsstruktur in einem Unternehmen

und vertieft die Grundkenntnisse des entsprechenden Studiengangs.


Die Praktikumsarten

Es werden folgende Praktikumsarten unterschieden:

  •     Grundpraktikum: oft als Vorpraktikum vor Studienbeginn abzuleisten.
  •     Fachpraktikum: im späteren Verlauf des Studiums mit entsprechend fachlicher Vertiefung.

Zeitpunkt und Dauer der verschiedenen Praktika sind den Praktikumsrichtlinien der jeweiligen Hochschulen zu entnehmen.


Praxissemester

An der Ostfalia sind zusätzlich zum ggf. erforderlichen Grundpraktikum Praxiszeiten während des Studiums zu absolvieren. Sie haben unterschiedliche Bezeichnungen und werden hier zur Vereinfachung nur mit Praxissemester benannt.

An anderen Hochschulen können im In- und Ausland Praxissemester als freiwillige Studienleistung absolviert werden.


Berufspraktikum/Berufsanerkennungsjahr

Studierende der Sozialen Arbeit müssen nach der Abschlussprüfung eine berufspraktische Tätigkeit (Berufsanerkennungsjahr) absolvieren.

 

Für Studierende

Kooperationspartner*innen

  • DGB
  • ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen
  • Hochschule Ostfalia
  • TU Braunschweig
  • TU Clausthal
  • HBK Braunschweig

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  • Arbeitswelt-Monitor

    Arbeitswelt-Monitor

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