"Zeitvertragsgesetz hat sich bewährt",
so fasste das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) kürzlich die Ergebnisse der Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) zusammen.
ver.di stellt da allerdings die Frage: Für wen? Die Masse der Beschäftigten hat nach den Befunden der Evaluation jedenfalls mehr Nach- als Vorteile durch das Gesetz...
Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Was ist das?
Das Gesetz ist die zentrale Regelung für alle Fragen, die befristete Verträge an Hochschulen und Forschungseinrichtungen betreffen. Seit 2007 ist dort festgeschrieben, dass Wissenschaftler/-innen sechs Jahre vor und noch einmal sechs Jahre nach der Promotion ohne besonderen Sachgrund befristet beschäftigt werden können. Danach ist eine unbegrenzte Ausdehnung von Befristungen möglich, wenn mehr als die Hälfte der Stelle durch Drittmittel finanziert wird. Das gilt dann auch für Beschäftigte aus Verwaltung und Technik.
Im März 2011 legte das BMBF die Ergebnisse einer Evaluation vor, zu der es sich bei Einführung des Gesetzes verpflichtet hatte. Die Bewertung der Ergebnisse zwischen Ministerium und Beschaftigte können kaum unterschiedlicher sein.
Mehr Informationen zur Veranstaltung hier.
Anmeldung bis zum 02. Mai 2011 hier
oder 0531/391-4280
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