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Recht auf ein eigenes Kind? Das Beispiel Leihmutterschaft

Unerfüllter Kinderwunsch ist ein Thema, das viele Menschen plagt. In Deutschland sind weder Eizellenspende noch Leihmutterschaft erlaubt. Viele Paare gehen ins Ausland, um eine Eizellenspende zu erhalten, einige wenige nehmen Leihmütter in Anspruch. Es wird öffentlich diskutiert, was moralisch gerechtfertigt ist und was erlaubt sein sollte. Angesichts stetiger Fortschritte der Reproduktionsmedizin stellt sich die Frage, ob unsere Gesetze mehrere dieser Möglichkeiten zulassen sollten. Welche Auswirkungen haben solche Maßnahmen aber auf die Eizellenspenderinnen und die Leihmütter? Ist es legitim, den Körper eines anderen Menschen in Anspruch zu nehmen, um Mutter / Vater zu werden? Was sind die rechtlichen und ethischen Grundlagen, mit denen diese Konflikte bewertet werden können?


Prof. Dr. Sibylla Flügge ist ausgebildete Juristin. Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin ist sie Mitherausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT. Sie war Referentin für Gesundheitspolitik und Prostitution im Frauenreferat der Stadt Frankfurt am Main und Gesamtfrauenbeauftragte der Fachhochschule Frankfurt am Main (jetzt Frankfurt University of Applied Sciences). Von 1994 bis 2015 war sie dort als Professorin tätig. Sie hat promoviert zum Thema »Hebammen und heilkundige Frauen – Recht und Rechtswirklichkeit im 15. und 16. Jahrhundert«. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Feministische Rechtspolitik, Sorge- und Umgangsrechte, Prostitutionsgesetze und Berufsrecht für Hebammen.


Prof. Dr. Claudia Wiesemann ist Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin (Universitätsmedizin Göttingen) und Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrats. Sie hat Medizin, Philosophie und Geschichte studiert und in Medizingeschichte an der Universität Münster promoviert. Von 2010 bis 2016 war sie Mitglied der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) und von 2002 bis 2012 Präsidentin der Akademie für Ethik in der Medizin e. V. Ihre Forschungsschwerpunkte sind die Ethik der Fortpflanzungsmedizin und die Rechte des Kindes in der Medizin. 2016 erschien ihr letztes Buch »Moral Equality, Bioethics and the Child«. Als Mitglied einer Arbeitsgruppe der Nationalen Akademie Leopoldina veröffentlichte sie 2017 das Diskussionspapier »Ein Fortpflanzungsmedizingesetz für Deutschland«.

 

Veranstaltungsflyer

 

Ort:
Hörsaal PK4.3, TU-Altgebäude, Pockelsstr. 4
Datum:
Montag, 03. Dezember 2018
Beginn:
18:30 Uhr
Ende:
00:00 Uhr
 

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