Dass befristete Verträge an den Hochschulen eher die Regel als die Ausnahme sind, ist kein Geheimnis. Die meisten Wissenschaftler/innen wissen auch, dass dabei besondere Regeln gelten, die sich vom allgemeinen Arbeitsrecht unterscheiden:
das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG).
Große Unsicherheit herrscht dagegen oft bei der Frage, was das für die individuelle Laufbahn bedeutet:
Bin ich irgendwann raus?
Zwölf-Jahres-Regel, Drittmittelbefristung, Stipendien oder Erziehungszeiten, fällt die Beschäftigung überhaupt unter das WissZeitVG oder gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)? Welche Befristungsregelungen gibt es an der TU BS, welche an den anderen Hochschulen? Wo sind Spielräume für faire und planbare Beschäftigungperspektiven? Wie können wir sie mitgestalten? Landtags- und Bundestagswahl 2013: Welche Auswirkungen haben die neuen Regierungskonstellationen?
Dietmar Smyrek, Hauptberuflicher Vizepräsident der TU BS, Dr. Frank Ahrens, ver.di-Sekretär für die TU und Marianne Putzker, Kooperationsstelle Hochschulen - Gewerkschaften an der TU BS werden informieren und versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.
Interessiert an Fairspektive?
Informationen gibt es bei
Frank.Ahrens (at)verdi.de
m.putzker (at)tu-braunschweig.de
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